Anlagegold

Anlagegold ist Gold in Barren ab 995 Tausendstel oder in Münzen ab 900 Tausendstel, das nach § 25c UStG in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit ist.

Wann gilt Gold als Anlagegold?

Das Umsatzsteuergesetz legt in § 25c fest, dass Lieferung, Einfuhr und innergemeinschaftlicher Erwerb von Anlagegold steuerfrei sind. Als Anlagegold gelten zwei Gruppen:

  1. Barren und Plättchen in einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht mit einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel.
  2. Goldmünzen mit mindestens 900 Tausendstel Feingehalt, die nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Wert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt.

Krügerrand (916,7), Maple Leaf, Wiener Philharmoniker und Britannia (je 999,9) erfüllen diese Bedingungen. Schmuck, Zahngold und Medaillen ohne Nennwert gehören nicht dazu.

Gold, Silber, Platin: drei unterschiedliche Steuerfälle

ProduktUmsatzsteuer beim Kauf
Goldbarren ab 995, Goldmünzen nach § 25csteuerfrei
Silberbarren19 % Regelsteuersatz
Silbermünzen19 % oder Differenzbesteuerung nach § 25a UStG, je nach Einkauf des Händlers

Bei der Differenzbesteuerung zahlt der Händler Umsatzsteuer nur auf seine Marge, nicht auf den vollen Preis. Ob sie bei einer Silbermünze angewendet werden darf, hängt davon ab, wie der Händler die Ware bezogen hat, und war in der Vergangenheit mehrfach umstritten. Für Sie als Käufer zählt am Ende nur der Bruttopreis inklusive Versand. Genau diesen vergleichen wir, zum Beispiel bei Silbermünzen mit dem niedrigsten Endpreis.

Verkauf: die einjährige Haltefrist

Physisches Gold gilt einkommensteuerlich als „anderes Wirtschaftsgut“. Nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG ist ein Gewinn nur dann steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt. Halten Sie Ihre Münzen länger, ist der Gewinn beim Verkauf steuerfrei. Innerhalb der Frist bleiben Gewinne steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr weniger als 1.000 Euro beträgt (Freigrenze, kein Freibetrag). Wird die Grenze erreicht, ist der gesamte Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

Praxisbeispiel

Sie kaufen im März zwei Wiener Philharmoniker zu je 1 oz. Verkaufen Sie im Februar des Folgejahres, liegt der Verkauf innerhalb eines Jahres und ein Gewinn kann steuerpflichtig sein. Warten Sie bis nach dem Jahrestag des Kaufs, bleibt er steuerfrei. Bewahren Sie deshalb Rechnungen mit Kaufdatum auf. Was Händler Ihnen beim Verkauf zahlen, beschreibt der Eintrag zum Spread; aktuelle Ankaufswege finden Sie unter Gold in Deutschland verkaufen.

Wer gleich steuerfreies Gold vergleichen möchte: alle Goldmünzen im Preisvergleich und die Grundlagen zu Bullion.

Dieser Eintrag ersetzt keine Steuerberatung. Bei größeren Beträgen oder gewerblichem Handel lohnt sich eine Rückfrage beim Steuerberater.

Verwandte Begriffe

Bullion Feingehalt Spread

Häufige Fragen

Muss ich beim Goldkauf Mehrwertsteuer zahlen?

Nein, Anlagegold im Sinne von § 25c UStG ist in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit, also Barren ab 995 und die meisten gängigen Goldmünzen.

Wann ist der Verkauf von Gold steuerfrei?

Gewinne aus dem Verkauf von physischem Gold sind steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt.

Warum ist Silber teurer besteuert als Gold?

Silber fällt nicht unter die Befreiung für Anlagegold, Silberbarren tragen daher 19 % Umsatzsteuer, bei Münzen kann die Differenzbesteuerung greifen.

Quellen