Anlagegold

Anlagegold ist Gold in Barren ab 995 Tausendstel oder in Münzen ab 900 Tausendstel, dessen Lieferung in Österreich nach § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j UStG 1994 umsatzsteuerfrei ist.

Wann gilt Gold in Österreich als Anlagegold?

Das Umsatzsteuergesetz 1994 befreit in § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j die Lieferung von Anlagegold von der Umsatzsteuer. Als Anlagegold gelten zwei Gruppen:

  1. Barren und Plättchen in einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht mit einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel.
  2. Goldmünzen mit mindestens 900 Tausendstel, die nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Wert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt.

Der Wiener Philharmoniker, der Krügerrand und der Maple Leaf gehören zu den Münzen, die so gehandelt werden. Schmuck, Zahngold und Medaillen ohne Nennwert fallen nicht darunter.

Gold, Silber, Platin: was beim Kauf anfällt

ProduktUmsatzsteuer beim Kauf
Goldbarren ab 995, Goldmünzen nach § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j UStGsteuerfrei
Silber, Platin, Palladium20 % Normalsteuersatz
Silbermünzen bei DifferenzbesteuerungSteuer nur auf die Händlermarge, nicht ausgewiesen

Die Differenzbesteuerung regelt § 24 UStG 1994. Edelmetalle der Zollpositionen 7106, 7108, 7110 und 7112, etwa Silberbarren, sind davon ausgenommen. Für Sie als Käufer zählt am Ende der Bruttopreis inklusive Versand. Genau den vergleichen wir, etwa bei Silbermünzen mit dem niedrigsten Endpreis in Österreich.

Verkauf: die Spekulationsfrist von einem Jahr

Physisches Gold im Privatvermögen ist einkommensteuerlich ein „sonstiges Wirtschaftsgut“. Nach § 31 EStG 1988 ist ein Verkauf nur dann ein Spekulationsgeschäft, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt. Das Finanzministerium nennt Gold und Silber dafür ausdrücklich als Beispiel. Halten Sie länger, bleibt der Gewinn steuerfrei.

Innerhalb der Frist gilt eine Freigrenze von 440 Euro: Übersteigen alle Spekulationseinkünfte des Kalenderjahres zusammen diesen Betrag nicht, bleiben sie steuerfrei. Darüber ist der ganze Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuertarif zu versteuern. Ein Gesamtverlust aus Spekulationsgeschäften ist mit anderen Einkünften nicht ausgleichsfähig.

Praxisbeispiel

Sie kaufen im März zwei Philharmoniker zu je 1 oz. Verkaufen Sie im Jänner des Folgejahres, liegt der Verkauf innerhalb der Frist und ein Gewinn über 440 Euro ist steuerpflichtig. Verkaufen Sie erst nach dem Jahrestag des Kaufs, bleibt er steuerfrei. Heben Sie die Rechnung mit Kaufdatum auf. Ihren Fall rechnen Sie mit dem Steuer-Rechner für Gold in Österreich durch. Was Händler beim Rückkauf zahlen, erklärt der Eintrag Spread.

Steuerfreies Gold vergleichen Sie im Preisvergleich aller Goldmünzen, die Grundlagen stehen bei Bullion. Dieser Eintrag ersetzt keine Steuerberatung.

Verwandte Begriffe

Bullion Feingehalt Spread

Häufige Fragen

Zahlt man in Österreich Umsatzsteuer auf Gold?

Nein, die Lieferung von Anlagegold ist nach § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j UStG 1994 steuerfrei, also Barren ab 995 und Goldmünzen, die die gesetzlichen Bedingungen erfüllen.

Wann ist der Verkauf von Gold in Österreich steuerfrei?

Wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt, oder wenn alle Spekulationseinkünfte des Jahres zusammen höchstens 440 Euro betragen.

Warum wird Silber höher besteuert als Gold?

Die Befreiung gilt nur für Anlagegold. Silber trägt in Österreich den Normalsteuersatz von 20 %, bei manchen Münzen wendet der Händler die Differenzbesteuerung an.